Fliegende Bauten und ihre Windlasten

Mobile Bühnen sind durch ihre leichte Konstruktionsart, gepaart mit hohen Lasten aus Beleuchtung und Beschallung, sehr windanfällig und müssen in der Regel ballastiert werden.

Am 01. Juli 2012 ist die Europäische Norm für Fliegende Bauten in Kraft getreten. Somit ist ein gültiges Prüfbuch bei überdachten Konstruktionen (ab 5 m Höhe) und einer Grundfläche von mehr als 75 m2 erforderlich. Als räumliche Einheit gelten jedoch Bauwerke, die näher als 5 m aneinander stehen.

Ein Baubuch für „Fliegende Bauten“ ist bis Windstärke 8 / 12 für unsere entsprechenden Bühnen vorhanden. 

Windlastzonen für Fliegende Bauten

Das Windklima wird durch eine Windzonenkarte erfasst, welche zeitlich gemittelte maßgebende Windgeschwindigkeiten für verschiedene Regionen angibt. In dieser Betrachtung ist auch der Bezug zur Standorthöhe erfasst. Daraus ergeben sich in Deutschland 4 verschiedene Windlastzonen.

In einem Baubuch sind alle Maßnahmen zur Standsicherheit auf einen Windzonenbereich definiert. Wird dieses Bauwerk in einem höheren Windzonenbereich aufgestellt, müssen weitere Maßnahmen zur Standsicherheit erbracht werden. Dies wird mit den Behörden vor Ort abgestimmt.

Mögliche Maßnahmen:

  • Verstärkung der Konstruktion

  • Rückbau bei entsprechender Windgeschwindigkeit
  • Amtliche Wetterprognosen (z.B. Flugplatz)
  • Windschutz am Aufstellort
  • Weiterführende Statik/Berechnung
Grafik für die einzelnen Windlastzonen in Deutschland

Die Windlastnorm und ihre Vorteile

Die Vorteile der Neuregelung der Windlastzonen liegen klar auf der Hand: Eine garantierte höhere Standfestigkeit für Open Air Bühnen und die Absicherung bei einfallendem Regen. Somit ist der Komfort für die Künstler und eine bessere Bespielbarkeit der Bühnen gegeben.

Sie haben spezifische Fragen zu den Windlasten hinsichtlich Ihrer geplanten Veranstaltung? Berger Veranstaltungstechnik steht Ihnen zur Erläuterung selbstverständlich gern zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!



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